Wie bewerten wir?

Grundsätzlich vergeben wir Beurteilungen, welche sich am Schulnotensystem orientieren. Hier steht die „1,0“ für die beste, erreichbare Note, die „6,0“ für die schlechteste.

Es kann sein, dass ein Hersteller sein Produkt auf Grund  einer Prüfung modifiziert, verbessert oder einem grundlegenden Re-Design unterzieht. In diesem Fall wird bei einer Nachprüfung, der jeweils vorgelegte Artikelzustand neu bewertet. Dies kann dazu führen, dass z.B. ein ehemals „gesperrtes“ Produkt mit einem neuen Prüfsiegel versehen wird, oder sich die ehemals vergebene Bewertung ändert.


Gewichtung der Basiskriterien bei der Gebrauchstauglichkeitsprüfung – komplexe Produkte:

Die Endbewertung setzt sich aus gewichteten Prüfdomänen zusammen:

  • 50%: Funktion und Anwendbarkeit im Sinne des Werbeversprechens. Dies umfasst unter anderem auch individuelle Versuche mit dem jeweiligen Produkt.**
  • 35%: Verarbeitungsqualität und Auswahl der Materialien. Hier werden beispielsweise die generelle Materialeignung, die Gratfreiheit, die Freiheit von Fertigungsartefakten bewertet. Dies  schließt beispielsweise Werbeaussagen wie „UV Stabil“ oder „Spritzwassergeschützt“ in normgerechte Prüfungen mit ein.*
  • 15%: Bewertung der Aufbau- und/oder Bedienungsanleitung in Anlehnung an DIN EN 82079:2013-06. Zusätzlich wird die sog. „barrierefreie Unterweisung“ – also die Inbetriebnahme, Benutzung und evtl. Wartung eines Artikels, nur mit Hilfe der beigelegten Begleitdokumente  vorausgesetzt.*
  • 10%: Anwendungs- und Probandentest. Jeder Artikel wird in mindestens zehn Benutzungszyklen im Kontext mit den werbevesprochenen Eigenschaften beurteilt.  Die hier vergebenen Noten („1,0“ für die beste, erreichbare Bewertung, „6,0“ für die Schlechteste).

Gewichtung der Basiskriterien bei der Gebrauchstauglichkeitsprüfung - Trivialprodukte:
Trivialprodukte – dies können beispielsweise Sortierungen einfacher Haushaltsartikel oder Artikel ohne die Möglichkeit zur Benutzerinteraktion sein. Diese Produktklasse wird nach einem angepassten Schema bewertet:

  • 60%: Funktion und Anwendbarkeit im Sinne des Werbeversprechens. Dies umfasst unter anderem auch individuelle Versuche mit dem jeweiligen Produkt. Der Hersteller gibt verbindliche Maße oder Grenzwerte vor? Hier werden diese überprüft und fließen mit dem jeweiligen Schlüssel in das Gesamtergebnis mit ein.**
  • 30%: Verarbeitungsqualität und Auswahl der Materialien. Hier werden beispielsweise die generelle Materialeignung, die Gratfreiheit, die Freiheit von Fertigungsartefakten bewertet.*
  • 10%: Allgemeine Beurteilung der Handhabung.


Gewichtung der Basiskriterien bei der Gebrauchstauglichkeitsprüfung - Uhren, Schmuck:
Tragbare Uhren (Armbanduhren) und Schmuck werden als "komplexe Produkte" betrachtet. Dennoch weicht die Auswahl und Gewichtung der einzelnen Parameter aus zweckdienlichen Gründen ab:

  • 55%: Funktion im Sinne der Auslobung (z.B. Gangabweichung bei Quarzuhren, Laustärke und Zuverlässigkeit des Alarms, sichere Funktion und Synchronisation bei DCF-77 Uhren.) **
  • 40% (Uhren) 45% (Schmuck): Verarbeitungsqualität und Auswahl der Materialien. Hier werden beispielsweise die generelle Materialeignung, die Gratfreiheit, die Freiheit von Fertigungsartefakten bewertet.*
  • 5%  (bei Uhren): Bewertung der Aufbau- und/oder Bedienungsanleitung in Anlehnung an DIN EN 82079:2013-06. Zusätzlich wird die sog. „barrierefreie Unterweisung“ – also die Inbetriebnahme, Benutzung und evtl. Wartung eines Artikels, nur mit Hilfe der beigelegten Begleitdokumente  vorausgesetzt.*
  • Sperrend: Überschreitung von Grenzwerten bei: Nickelmigration gem. §64LFGB 82.02-6+7/ DIN EN 18 11/ DIN EN 12472.

*  Eine Vergabe eines Prüfsiegels durch uns setzt eine Mindestnote von besser oder gleich „4,0“ in dieser Bewertungsdomäne voraus.
** Eine Vergabe eines Prüfsiegels durch uns setzt eine Mindestnote von besser oder gleich „3,0“ in dieser Bewertungsdomäne voraus.

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